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Kleinkläranlagen

Alle Betreiber von Kleinkläranlagen sind verpflichtet, Ihre bestehenden Anlagen auf vollbiologischen Betrieb umzurüsten bzw. alte Anlagen zu ersetzen.

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen:

- die Beantragung der "wasserrechtlichen Einleitgenehmigung" beim zuständigen LRA
- Umrüstung bestehender Kleinkläranlagen auf Vollbiologie mittels Umrüstsatz
- Lieferung und Einbau von vollbiologischen Kleinkläranlagen
- die Wartung Ihrer Kleinkläranlage als zertifizierter "Klärwärter"

 
Lieferung und Einbau einer vollbiologischen SBR-Kleinkläranlage der Firma KESSEL





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